Kirchensteuer

Das ist kein Sonder-Privileg!

01.07.2016 - Dr. Albert Wunsch

Wie aus den Medien zu entnehmen war, hat AfD-Vizechefin Beatrix von Storch gefordert, die Kirchensteuer nicht mehr durch den Staat einziehen zu lassen. Dieses Privileg sei Teil des Reichskonkordats - eines Vertrages also, den die Nazis mit dem Heiligen Stuhl geschlossen hätten. Im Text eines Facebook-Posts heißt es: „Möge die Kirche sich trennen von den Privilegien, die ihr Adolf Hitler einräumte“.

Diese Einlassung durch Frau von Storch erfolgte nach kritischen Äußerungen durch Kardinal Karl Lehmann über die AfD, indem sie ein Facebook-Video an den scheidenden Bischof richtete: Dort äußerte sie: „Sie werden mir sicher zustimmen, dass eine Institution in der Nachfolge Christi ihre staatlichen Privilegien eigentlich nicht auf einen Vertrag mit dem Dritten Reich gründen sollte - oder?". Lehmann möge sich trotz seines Ausscheidens als Mainzer Bischof für ein Ende des Reichskonkordats einsetzen. Dazu einige zur Selbstkritik und zur besseren Einordnung dieses historischen Vorgangs anregende Anmerkungen:


Fahren wir deshalb nicht auf Autobahnen, weil sich Adolf Hitler für sie einsetzte?


Die meisten Leserinnen und Leser werden mir sicher zustimmen, dass, wenn ein öffentlich bekannter Mörder beispielsweise ein Kind vor dem Ertrinken bewahrte, dies trotz allem eine gute Tat ist. Sicher käme niemand auf die Idee, sich „von so einem“ nicht retten lassen zu wollen. Aufmerksame Leserinnen und Leser werden mir sicher auch zustimmen, dass sie die älteren bundesdeutschen Autobahnen nicht deshalb meiden, weil Adolf Hitler sich nach der Machtergreifung im Jahre 1933 stark für den raschen Ausbau dieser Schnellstraßen einsetzte. Ebenso nachvollziehbar ist es, dass auch ein Vertrag mit ca. 10-jährigem Vorlauf durch den die Katholische Kirche ihren Status in einer schwierigen Zeit absichern konnte, nicht deshalb per se verwerflich wird, weil der Vatikan ihn mit dem Deutschen Reich abschloss. Alle Zeitgenossen, welche sich auf dem Hintergrund heutiger Erkenntnisse und Fakten mit den Ereignissen einer zurückliegenden Epoche befassen, müssen bzw. sollten lernen, dass diese Sichtweise den in der Zeit lebenden und handelnden Menschen logischer Weise fehlte. Vorschnelle Urteile wirken dann schnell als neunmalkluge Verbal-Ergüsse, im Kern sind sie häufig eine populistische Anmaßung. Dies gilt auch für vorschnelle Wertungen für Ereignisse in der Zeit ab 1933 in Deutschland. Auch die AfD versucht, die Zukunft unseres Landes mitzugestalten. Manche Denkansätze erscheinen aufgreifenswert, andere sind abzulehnen. Eine halbwegs angemessene Bewertung über die Richtung und Folgen dieser politischen Initiative wird erst in 20-30 Jahren möglich sein. Aber diese Sichtweise kann nicht heute schon genutzt werden.


Das Konkordat zwischen dem Vatikan und dem Deutschen Reich war überfällig!


Um die Beweggründe zur Entstehung des Konkordates besser einordnen zu können, hier einige wichtige Hintergrundinformationen: Nachdem frühere Vereinbarungen über das Verhältnis von Staat und Kirchen im Deutschen Reich durch die November-Revolution nach dem 1. Weltkrieg und die Weimarer Reichsverfassung (WRV) an Geltung verloren hatten, bemühten sich sowohl der Heilige Stuhl als auch Politiker der katholischen Zentrumspartei in den 1920er Jahren wiederholt um den Abschluss eines neuen Konkordats zwischen dem Vatikan und dem Deutschen Reich. Aber die Reichsregierungen der Weimarer Republik weigerten sich konstant, in der Frage der Konfessionsschulen, des Religionsunterrichts und der finanziellen Leistungen des Staates an die Kirche nach Artikel 138 der WRV den Forderungen der Kurie entgegenzukommen. Schon bald nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten unter Adolf Hitler wurden die Verhandlungen über ein Reichskonkordat wieder aufgenommen. Dass dabei die Initiative von Seiten der deutschen Regierung ausging, ist historisch gesichert. Die Situation der Stagnation veränderte sich rasant, als Adolf Hitler - wenige Wochen nach der Machtergreifung - in seiner Regierungserklärung vom 23. März 1933 den Kirchen ihre Rechte garantiert und das Christentum als „unerschütterliches Fundament des sittlichen und moralischen Lebens unseres Volkes“ bezeichnet hatte. Auf dieser Basis wird dann am 20. Juli 1933 für die katholische Kirche der - als Reichskonkordat bezeichnete - Staatskirchenvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich geschlossen. In ihm wurde das Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und der römisch-katholischen Kirche geregelt. Es ist auch heute noch für die Bundesrepublik Deutschland gültig.


Als dem Staat das Geld für seine Verpflichtungen fehlte, erfand er die Kirchensteuer


Nun einige Fakten zur - als „Privileg“ bezeichneten - Kirchensteuer: Wer sich ein wenig mit der Entstehung dieser Steuer befasst, wird schnell feststellen, dass es sich im Kern um keine Abgabe zu Gunsten der Kirchen handelt, sondern eine zur Entlastung des Staates. Dies mag verwunderlich klingen, ist es aber nicht, wenn die Beweggründe offensichtlich werden. Denn in der Folge des Friedenvertrages mit Frankreich (Reichsdeputationshauptschluss von 1803) wurde das gesamte Vermögen in der Hand der Kirchen, geistlicher und religiöser Institutionen (z.B. Orden), das die öffentliche Funktion der Kirche betraf, von der staatlichen Gewalt (Fürstentümer, Grafschaften usw.) beansprucht. Im Gegenzug übernahm der säkularisierte Staat weitgehend die Sorge für den Unterhalt von Kirchen und Pfarren. Mit der damals allen staatlichen Behörden eigenen umsichtigen Sparsamkeit wurde in den Jahren nach 1803 die Situation geschaffen, dass die Kirchen für einige Zeit auch leidlich mit diesen Zuwendungen zurecht kamen. Doch als die finanziellen Aufgaben der Kirche durch die Bevölkerungszunahme sowie die starke soziale Verarmung im Zuge der Industrialisierung wuchsen, konnten die politischen Gemeinden der übernommenen Finanzierungs-Aufgaben nicht mehr angemessen nachkommen. Hinzu kam, dass im Gefolge der revolutionären Bewegungen von 1848 viele am Grundbesitz haftenden dinglichen und persönlichen Leistungen, also Zehnt und andere Abgaben in Geld und Naturalien, sowie persönliche Handdienste wegfielen. Den kirchlichen Vermögensträgern wurde für diese Ertragsminderung keine Entschädigung geleistet. Angesichts dieser und anderer Einnahmeminderungen wurde den Kirchen dann von der „öffentlichen Hand“ das Besteuerungsrecht anfangs aufgezwungen, um sich so staatlicherseits zu entlasten. In Kurzform: Der Staat übernimmt per Enteignung (fast) alle kirchlichen Besitztümer und verpflichtet sich im Gegenzug, die Kosten für die kirchlichen Aufgaben zu übernehmen. Als ihm das zu teuer wird, erfindet er eine Zusatz-Abgabe zur Absicherung dieser Aufgaben und nennt sie „Kirchensteuer“. Hätte man den über Jahrhunderte angewachsenen Besitz der Kirchengemeinden nicht enteignet, würde der Grund für eine Steuer entfallen. Hier von einem Privileg zu sprechen, verkehrt die Abläufe ins Gegenteil. Und den Einzug der Kirchensteuer durch den Staat, welcher ohne größeren zusätzlichen Aufwand so „nebenbei“ erfolgt, lässt sicher dieser von den Kirchen recht gut als Dienstleitung bezahlen. Ob wir diese Diskussion auch hätten, wenn der Staat zur Entlastung seiner Aufgaben für alle Bedürftigen eine eigene „Sozial-Steuer“ erfinden würde?


Entsprang die Attacke von Beatrix von Storch nur dem Ärger über Kardinal Lehmann?


Aber vielleicht ist die Initiative der AfD-Vizechefin Beatrix von Storch ja auch nur eine Replik in Richtung Kardinal Lehmann, weil dieser Gespräche mit der AfD ablehnte. So äußerte er sich im Deutschlandfunk: Das nationalistisches „Gerüchlein“ sei ihm zu groß. Kardinal Lehmann fügte aber hinzu: „Vielleicht ist die Zurückweisung allein auf die Dauer kein Heilmittel.“ Falls die Äußerungen von Beatrix von Storch zu Konkordat und Kirchensteuer im Grunde ein Gegenangriff aufgrund eigenen „Angepiekst-Seins“ waren, sollte die deutsche Öffentlichkeit diesen Einlassungen keine besondere Beutung zuschreiben. Durch die hier zusammengetragenen Verdeutlichungen können sich jedoch – quasi als Beipack-Effekt - all jene Zeitgenossen, welche immer schon die Kirchensteuer als ein nichthinnehmbares Privileg der Kirchen ansahen, durch diese Klarstellung von ihrem bisherigen Irrglauben selbst befreien.   

Sollte die Kirchensteuer – trotz historischer Gründe – nicht doch abgeschafft werden?


1. Dass es in den christlichen Kirchen Bestrebungen gibt, die Kirchensteuer durch eine freiwillige Abgabe zu ersetzen, wird teilweise recht öffentlich diskutiert. Dafür gibt es vielfältige Gründe. Aber es ist ein Unterschied, ob man freiwillig auf einen - aufgrund leerer öffentlicher Kassen - vom Staat ersatzweise eingezogenen Geldbetrag verzichtet, oder ob etwas abgeschafft werden soll, was angeblich ein Sonder-Privileg sei. Wird der Gedanke aufgegriffen, die Kirchensteuer durch eine freiwillige Abgabe zu ersetzen, würde dies für die Allgemeinheit - und damit z.B. auch für unsere muslimischen MitbürgerInnen jedenfalls teurer (alle muslimischen Eltern, welche beispielsweise ihre Kinder in einen katholischen oder evangelischen Kindergarten oder eine kirchlich getragene Schule geben, partizipieren bisher, oft ohne dass dies den Betroffenen bewusst sein wird, vom finanziellen und durch Ehrenamtlichkeit eingebrachten Eigenanteil der Kirche).


2. Manchmal wird das Argument eingebracht, dass die Kirche Angst habe, beim Ausbleiben dieses vom Staat veranlassten Geldsegens nicht mehr liquide zu sein. Am Beispiel des – angeblich reichen – Erzbistums Köln kann diese Mutmaßung recht gut widerlegt werden. Das liegt einerseits daran, dass die dort für die Finanzen Zuständigen wesentlich verantwortungsbewusster mit den Geldmitteln umgehen, als die meisten öffentlichen Haushalte mit ihrer immensen Staatverschuldung und andererseits daran, dass dann die geschrumpften Einnahmen in erster Linie für die Arbeit der Pfarrgemeinden ausgegeben und wesentlich weniger Mittel für soziale öffentliche Aufgaben verfügbar wären.


3. Im Moment ist der Staat der größte Nutznießer des bisherigen Systems. So kassiert er einerseits für das Einziehen der Steuer eine beträchtliche Verwaltungsgebühr und spart andererseits immense Summen an Betriebskosten für alle Kindergärten, Schulen, Jugendhilfe-Einrichtungen und anderen Institutionen in kirchlicher Trägerschaft, weil er sonst den kirchlichen Träger-Eigenanteil zwischen 5-25% selbst übernehmen müsste. Zusätzlich weiß jede öffentliche Verwaltung, dass alle so genannten „Freien Träger“ in der Regel aufgrund eines ausgeprägten ehrenamtlichen Engagements und einer umfangreicheren Identifikation mit den Zielen erheblich kostengünstiger wirtschaften, als die meisten Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen bei öffentlichen Trägern.


4. Eine Konkretisierung: Als ehrenamtlicher „e.V.-Vorstand“ trage ich z.B. unter anderem seit über 40 Jahren eine Jugendeinrichtung mit drei hauptamtlichen und etlichen weiteren Fachkräften in Neuss. Wir stellen ein eigenes Gebäude kostenfrei zur Verfügung, erbringen zusätzlich einen Eigenanteil von ca. 20-25% der Betriebskosten und arbeiten darüber hinaus auch noch wirtschaftlicher, weil bei uns fast keine Verwaltungskosten abgerechnet werden. Mein e.V. Schreibtisch, e.V. Telefon. e.V. PC, Drucker, Dienstfahrzeug usw. ist identisch mit meinem Schreibtisch, Telefon, PC, Drucker, Privatfahrzeug. Und bei notwendigen Reparaturen, Umbaumaßnahmen oder einer Heizungs-Sanierung usw. handle ich die Preise besser runter, als ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung, mache die Baubetreuung als Ehrenamtler und überweise die Rechnung wiederum von meinem privaten Schreibtisch.


Fazit: Es kann nicht häufig genug verdeutlicht werden: Als dem Staat seine eingegangenen Verpflichtung zum Unterhalt der Kirchengemeinden - als Folge der Zwangsenteignung - zu teuer wurden, erfand er eine Sondersteuer, die er dann „Kirchensteuer“ nannte. Hätte er weiter gezahlt oder vorher keine Enteignung des Besitzes vorgenommen, gäbe es diese Sondersteuer nicht. Wenn sich nun Christen - aus welchen Gründen auch immer - die meist von den Eltern in sie hineingelegte Religion nicht mehr im Alltag leben können oder wollen, dann stehen sie vor der Entscheidung, ob sie trotzdem die Arbeit der christlichen Kirchen auch weiterhin durch einen festen Steuerbetrag unterstützen möchten. Ist die Entfremdung jedoch so groß, dies nicht mehr zu wollen, steht wohl ein Austritt aus der Kirche an. Damit entfällt dann auch die Kirchensteuer. Dann sollten diese Menschen aber auch so konsequent sein, die vielfältigen Dienste von Altenheimen, Schulen, Krankenhäusern, Jugendhilfeeinrichtungen, Beratungsstellen, Krippen oder Kindergärten in Trägerschaft der Kirchen, Caritas oder Diakonie nicht mehr zu nutzen und auch für sich und das eigene Umfeld eine christliche Taufe, Trauung und Beerdigung auszuschließen. Und jene Zeitgenossen, die mantra-artig weiterhin allseits bekannte falsche Behauptungen erneut in den Raum katapultieren und gar keine Kirchensteuer zahlen, sollten sich als nicht Betroffene von platten Stammtischparolen kontra Kirchen um der eigenen Glaubwürdigkeit willen fernhalten.   

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