Eine Frage des MILIEUs

"Kann man Homosexualität therapieren?"

15.06.2019 - Robert Gollwitzer

Allein die Fragestellung dürfte jeden politisch korrekten Menschen nach Luft schnappen lassen. Wie kann man das nur in Betracht ziehen? Man kann, darf – und muss vielleicht sogar. Wissenschaft und Therapie sind schon lange nicht mehr frei. Sie sind dem Zeitgeist und der politischen Korrektheit unterworfen. Mediziner und Therapeuten plappern nach, was ihnen vorgesagt wird – und die meisten Menschen glauben ihnen, ohne ihren gesunden Menschenverstand zu benutzen. Ganz so einfach und logisch ist die Angelegenheit nämlich keineswegs.

„Homosexualität“ wurde erst ab den 70ern von der Liste der psychischen Störungen genommen. Nicht etwa aufgrund neuer medizinischer Erkenntnisse, sondern einzig und allein wegen des politischen Drucks der Schwulenbewegung.

Um oben genannte Frage zu beantworten, bedarf es vorab einer Begriffsklärung: Was meinen wir, wenn wir über „Homosexualität“ reden und was ist eine „Krankheit“?

Mit „Homosexualität“ bezeichnen wir die Tatsache, dass sich jemand überwiegend und über einen längeren Zeitraum hinweg in sexueller und/oder emotionaler Hinsicht zum eigenen Geschlecht hingezogen fühlt. Manche bevorzugen aber den Begriff "gleichgeschlechtliche Neigungen" und sehen „Homosexualität“ nicht als eigenständige Identität an.

„Krankheit“ wiederum wird von Wikipedia wie folgt definiert:

"Krankheit ist ein Zustand verminderter Leistungsfähigkeit, der auf Funktionsstörungen von einem oder mehreren Organen, der Psyche oder des gesamten Organismus beruht und zurückgeht. [...] Krankheit wird oft im Gegensatz zu Gesundheit definiert. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat allerdings Gesundheit auch schon 1946 als idealen Zustand optimalen Wohlbefindens definiert. Zudem ist Krankheit nicht die einzige mögliche Ursache für mangelhafte Gesundheit. Die Übergänge zwischen „Gesundheit“ und „Krankheit“ sind fließend. Vieles mag letztlich einfach eine Frage der Sichtweise sein, zumal der Ausdruck Krankheit keine biologische Konstante, sondern ein kulturelles wertbezogenes Konstrukt darstellt. [...]

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 21. März 1958 definiert: „Krankheit ist jede Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, d. h. beseitigt oder gelindert werden kann.“ Nach einer neueren Formulierung des Bundessozialgerichts (BSG) wird im Kranken- und Unfallversicherungswesen unter Krankheit „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat“ verstanden. Dadurch ist der medizinische Krankheitsbegriff nicht deckungsgleich mit dem sozialrechtlichen.“

 Viele Menschen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen fühlen sich damit nicht wohl – unabhängig vom Urteil der Gesellschaft. Ihr „optimales Wohlbefinden“ wäre also zumindest gestört.

Krankheit als Gegensatz zur Gesundheit bzw. zum optimalem Wohlbefinden zu definieren, ist eine mehr als zweifelhafte Definition. Folgt man der Logik dieser Argumentation, führt dies zu absurden Ergebnissen. Wenn alleine das subjektive Wohlbefinden über Krankheit oder Gesundheit entscheidet, so bedeutet das zum einen, dass Menschen mit ungewollten gleichgeschlechtlichen Neigungen, die darunter leiden, Anspruch auf eine Therapie hätten. Es würde weiterhin bedeuten, dass Menschen mit wie auch immer gearteten sexuellen (oder sonstigen) Normabweichungen anführen könnten, dies sei nicht krankhaft, da sie sich subjektiv "wohl" fühlen.

Norm kann im Übrigen vieles sein - das, was die Mehrheit tut oder eine mehrheitlich anerkannte Werte- und/oder Verhaltensgrundlage. Die Mehrheit der Bevölkerung hat keine gleichgeschlechtlichen Neigungen und praktiziert keinen gleichgeschlechtlichen Sex. Was die Akzeptanz, moralische Wertschätzung oder zumindest Gleichgültigkeit des überwiegenden Teils der Bevölkerung angeht, so wage ich hier keine Schätzung. Meine Erfahrung ist, dass selbst diejenigen, die nach außen eine "leben und leben lassen"-Mentalität haben, bei näherem Nachfragen bzw. wenn es die eigenen Kinder betrifft doch schnell eine Ablehnung homosexuellen Handelns aufweisen.

Da der BGH bei der Bewertung von Krankheit ausdrücklich auf die „normale“ Beschaffenheit und Tätigkeit des Körpers Bezug genommen hat, muss im vorliegenden Fall geklärt werden, ob „Homosexualität“ zur „normalen“ oder „natürlichen“ Beschaffenheit oder Tätigkeit des Körpers zählt.

Wenn mit „natürlich“ "sich aus den Gesetzen der Natur ergebend" gemeint ist, so ist dies eher zu verneinen. Ist sie dann "in der Natur des Menschen begründet"? Wer vermag das zu beantworten?

Dient sie der Arterhaltung? Auch hier ein klares Nein. Bedeutet das also, dass hier ein von der Norm abweichender Körper- oder Geisteszustand vorliegt? Ist Homosexualität eine "Störung der normalen Beschaffenheit des Körpers oder der Psyche"?

Nun, sie entspricht zumindest nicht der normalen - also in der Mehrheit der Menschen vorzufindenden - Beschaffenheit. So gesehen also durchaus eine "Störung" oder "Regelwidrigkeit" (wie auch immer man diese Worte definieren mag).

Bedarf „Homosexualität“ deshalb der ärztlichen Behandlung und führt zur Arbeitsunfähigkeit? Mit derselben Logik könnte man fragen, ob „Transsexuelle“ einer ärztlichen Behandlung bedürfen und möglicherweise arbeitsunfähig werden. Ein Bewertungskriterium hierfür dürfte wohl die persönliche Wahrnehmung sein. Fühlt sich der Klient bzw. die Klientin durch ihren momentanen Zustand nicht nur geringfügig belastet? Ist die Belastung unter Umständen so groß, dass sie zur Arbeitsunfähigkeit führt?

Für gewöhnlich lautet die Argumentation wie folgt: „Homosexualität“ ist keine Krankheit. Damit kann (und darf) sie nicht therapiert werden. Dies würde außerdem zu psychischen Störungen führen. Es gibt auch keine „Heilung“.

Diese ist aber beim Vorhandensein einer „Krankheit“ keineswegs notwendig. Allein die Möglichkeit einer Linderung – etwa des persönlichen Leidensdrucks – wäre ausreichend. Wer sich durch seine gleichgeschlechtlichen Neigungen nicht nur geringfügig belastet fühlt und eine Linderung des Leidensdrucks wünscht, würde also unter diese Kategorie fallen.

Die oft angeführten „psychischen Schäden“, die durch eine therapeutische Begleitung entstehen würden, sind bei näherem Hinsehen doch etwas anders zu bewerten: In den 15 Jahren, die mittlerweile vergangen sind, seitdem ich meine langjährige Zeit in der schwulen Szene beendet habe, durfte ich viele Menschen mit ungewollten gleichgeschlechtlichen Neigungen („Ex-Gays“) begleiten. Nicht eine/r davon trug dadurch psychische Schäden davon. Gleichwohl habe ich eine Menge meiner schwulen Freunde verloren, die an den Folgen ihres Lebenswandels gestorben sind – Drogen, ansteckende Geschlechtskrankheiten etc. Ein Blick auf die Statistiken des Robert-Koch Instituts bestätigt dies: ein verschwindend geringer Prozentsatz der Bevölkerung („Männer, die Sex mit Männern haben“) hat doch einen enorm hohen Anteil an eben diesen Geschlechtskrankheiten. „Safer Sex“ schützt beileibe nicht vor allem.

 Wer meint, im Körper des falschen Geschlechts geboren worden zu sein, darunter leidet und die erforderlichen psychologischen Gutachten beibringt sowie zusätzliche Voraussetzungen erfüllt, darf gegebenenfalls eine „geschlechtsangleichende Operation“ vornehmen lassen. Hier werden also psychische Leiden „therapiert“, indem man gesunde Körper verstümmelt. Dieser offenbare Bruch des hippokratischen Eides scheint aber kaum jemanden zu stören. Wer aber für sich in Anspruch nimmt, unter seinen gleichgeschlechtlichen Neigungen zu leiden, dem soll eine therapeutische Unterstützung untersagt werden, weil hier ja keine „Krankheit“ vorliege, sondern „nur“ der subjektive Wunsch des Leidenden und dieser subjektive Wunsch zwangsweise zu psychischen Störungen führen muss?

Ist nicht euer Ernst.

 

 

Robert Gollwitzer organisiert im Rahmen der Initiative "Homosexuals Anonymous", der weltweit ältesten Ex-Gay-Einrichtung, Selbsthilfegruppen und bietet Menschen seelsorgerischen Beistand, die ihre gleichgeschlechtlichen Neigungen nicht ausleben möchten.

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